Anwaltskanzlei Kanzlei Bonn

Die Rechtsanwaltskanzlei und Fachanwaltskanzlei Schneider & Schneider in Bonn ist spezialisiert auf die Bereiche des Mietrechts, Wohnungseigentumsrechts (WEG), Immobilienrechts, Familienrechts sowie des Sozialrechts, Verwaltungsrechts und Umweltrechts. Rechtsanwalt Christian Schneider ist zugleich Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht. Rechtsanwalt Johannes Schneider ist zugleich Fachanwalt für Sozialrecht.

Die Kanzlei befindet sich im Zentrum von Bonn in der Kesselgasse 5, 53111 Bonn, in unmittelbarer Nähe zum Amtsgericht Bonn und Landgericht Bonn.

Zu den Mandanten unserer Anwaltskanzlei in Bonn gehören kleine und mittelständische Wirtschaftsunternehmen, Vermieter und Mieter, Wohnungseigentümer, Hausverwalter, Wohnungseigentümergemeinschaften, Alten- und Pflegeheime, Verbände, Vereine, gemeinnützige Stiftungen, Angehörige freier Berufsgruppen und Privatleute.


Erfahrung durch Spezialisierung

In Zeiten immer komplexer werdender und sich laufend wandelnder Gesetze ist eine hohe juristische Spezialisierung und Konzentration auf wenige Fachgebiete erforderlich. Wir bieten Ihnen daher in unseren Fachgebieten Erfahrung aus langjähriger Tätigkeit, qualifizierte Beratung und routinierte prozessuale Vertretung.

Durch unser bestehendes Kooperationsnetzwerk können wir Sie, sofern erforderlich, an Kollegen mit anderer Spezialisierung weiterleiten.

Anwalt Christian Schneider und Anwalt Johannes Schneider wurden aufgrund nachgewiesener besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer die Bezeichnung Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bzw. die Bezeichnung als Fachanwalt für Sozialrecht verliehen.

Fachanwalt Christian Schneider ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins. Fachanwalt Johannes Schneider ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht im Deutschen Anwaltverein und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein.


Fortbildung

„Wer aufhört, besser werden zu wollen, hört auf, gut zu sein.“ (Marie von Ebner-Eschenbach)
Fortbildung ist selbstverständlich für uns, was wir durch die entsprechenden Fortbildungsbescheinigungen belegen. Außerdem ist Rechtsanwalt und Fachanwalt Johannes Schneider als Lehrbeauftragter an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung tätig, wo er selber als Dozent andere aus- und fortbildet.


Ziele setze – Ansprüche verwirklichen

Wir bieten unseren Mandanten eine professionelle, zielorientierte und umfassende Rechtsberatung, welche stets den Blick auf das Ganze bewahrt. Dabei ist Ziel und Anspruch unserer Kanzlei in Bonn die Wünsche und Ideen unserer Mandanten unter bestmöglicher Wahrung ihrer Interessen zu verwirklichen. Gemeinsam mit Ihnen bewerten wir die Risiken, erarbeiten Alternativen und setzen gefundene Entscheidungen durch. Dabei versuchen wir durch vorausschauende Beratung im Vorfeld zunächst eine außergerichtliche Lösung für Sie zu erreichen. Ist das gerichtliche Verfahren unumgänglich, setzen wir Ihre Interessen zielstrebig vor Gericht durch.


Arbeitsweise

Um unseren Mandanten eine umfassende und schnelle Rechtsberatung gewährleisten zu können, wollen wir als Anwaltskanzlei in Bonn sicherstellen, dass unseren Mandanten immer ein verantwortlicher Anwalt persönlich zur Verfügung steht. Alle wichtigen Vorgänge werden dabei persönlich durch die Anwälte vorgenommen, denn der direkte Kontakt mit Ihnen ist uns wichtig.

Wir nehmen uns die notwendige Zeit um Ihnen komplexe juristische Sachverhalte verständlich zu vermitteln und stehen Ihnen mit unseren Rechtsanwälten und Fachanwälten in Bonn zur Seite.


Wir vertreten Ihre Interessen. Sicher. Individuell. Professionell.

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