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Nachbarrecht – unsere Anwaltskanzlei in Bonn ist Ihr Partner!



Das Nachbarrecht ist in den privaten und öffentlichen Bereich unterteilt. Das private Nachbarrecht umfasst das Sachenrecht und gibt dem Eigentümer das Recht, seine Sache nach Belieben zu nutzen und andere von Einwirkungen auszuschließen.

Im öffentlichen Nachbarrecht, das im Baurecht und im Bundesimmissionsschutzgesetz geregelt ist, können Nachbarn gegen Immissionsschutzgenehmigungen und baurechtliche Verstöße vorgehen. In Nordrhein-Westfalen gilt zum Beispiel das Nachbarrechtsgesetz, das Fragen zu Einfriedungen und Pflanzabständen regelt. Das Nachbargesetz in Nordrhein-Westfalen legt auch fest, dass Nachbarn die Kosten für Einfriedungen gleichermaßen tragen müssen.

Bei Pflanzungen gelten Abstandsflächenregelungen. Im Falle von Obst, das auf ein Nachbargrundstück fällt, darf der Nachbar das Obst behalten, es sei denn, die Beeinträchtigung übersteigt das zumutbare Maß.

Unsere  Anwaltskanzlei in Bonn bietet Beratung und Vertretung in den Bereichen zivilrechtliches und öffentlich-rechtliches Nachbarrecht. Wir unterstützen bei Fragen zu beseitigenden und Unterlassungsansprüchen, Geruchs- und Geräuschbelästigungen sowie nachbarschützenden Vorschriften des Baurechts.



Unsere Anwaltskanzlei in Bonn verfügt über langjährige Erfahrung und Fachwissen im Bereich des Nachbarrechts!

Wir beraten und vertreten Sie kompetent bei allen Fragen rund um das private und öffentliche Nachbarrecht. Hierbei setzen wir uns für Ihre Rechte ein, sei es in Bezug auf Einfriedungen, Pflanzabstände oder Immissionsschutzgenehmigungen. Unsere Fachanwälte stehen Ihnen zur Seite, um Unterlassungsansprüche durchzusetzen sowie gegen Geruchs- oder Lärmbelästigungen vorzugehen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und kontaktieren Sie noch heute unsere Kanzlei!

Ihre Ansprechpartner bei uns:

Rechtsanwalt Christian Schneider
Rechtsanwalt Johannes Schneider



Unsere Fachanwälte stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte durchzusetzen!

Im Nachbarrecht beraten und vertreten wir Sie gerne insbesondere in den folgenden Bereichen:

  • Zivilrechtliches Nachbarrecht
  • Pflanzenüberwuchs
  • Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch
  • Geruchsbelästigungen (z. B. Grillen)
  • Geräuschbelästigungen (z. B. Froschteich)
  • Öffentlich-rechtliches Nachbarrecht
  • Nachbarschützende Vorschriften des Baurechts
  • Abstandsflächen
  • Grenzüberbau
  • Lärmschutz bei nachbarlichen Bauvorhaben
  • Rücksichtnahmegebot
  • Gebietserhaltungsanspruch
  • Rechtsschutz bei baurechtswidrigen Zuständen auf Nachbargrundstück
  • Verschattung des Grundstücks durch bauliche Anlagen auf dem Nachbargrundstück

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