Familienrecht Ihre Anwaltskanzlei in Bonn
Das Familienrecht für Bonn umfasst eine Vielzahl von unterschiedlichen Bereichen. Diese sind so vielseitig, wie die Beziehungen zwischen den Personen einer Familie. Gerade hier spielen oft Emotionen eine große Rolle. Wir vertreten Ihre Interessen dabei umfangreich mit der notwendigen Professionalität und dem gebotenen Abstand.
Rechtsanwalt Christian Schneider steht Ihnen mit Rat und Tat rund um das Thema Familienrecht in Bonn zur Seite.
Aber auch in allen anderen familienrechtlichen Angelegenheiten stehen wir Ihnen selbstverständlich mit professionellem Rat und Tat zur Verfügung.
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Christian Schneider
Die häufigsten Bereiche im Familienrecht Bonn sind:
- Ehescheidung (einvernehmliche Scheidung)
- Unterhalt
- Trennungsunterhalt des Ehegatten
- nachehelicher Ehegattenunterhalt
- Kindesunterhalt
- Zugewinnausgleich
- Versorgungsausgleich
- Sorgerecht und Umgangsrecht
- Ehewohnung und Hausrat/Gewaltschutzgesetz
- Eheverträge
- Scheidungsfolgenvereinbarungen
Einvernehmliche Scheidung
Die einverständliche Scheidung (oder auch einvernehmliche Scheidung genannt) ist in § 1566 Abs. 1 BGB geregelt. Voraussetzung ist danach, dass die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt.
Grundsätzlich müssen daher die allgemeinen Scheidungsvoraussetzungen, also das Scheitern der Ehe, für eine Scheidung vorliegen.
Durch die Zustimmung des Antragsgegners oder den ebenfalls eingereichten Scheidungsantrag und der einjährigen Trennung wird das Scheitern der Ehe durch das Gesetz vermutet.
Häufig stellt nur ein Ehegatte mit Hilfe eines Rechtsanwalts einen Scheidungsantrag und der andere Ehegatte stimmt der Scheidung zu. Damit fallen nur die Kosten für einen Rechtsanwalt und die Gerichtsgebühren an. Haben beide Ehegatten jeweils einen eigenen Rechtsanwalt fallen für beide Rechtsanwälte Gebühren an.