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Baurecht und Bauplanungsrecht Ihre Anwaltskanzlei in Bonn

Bei allen Fragen zum   öffentlichen Baurecht  und  öffentlichen Bauplanungsrecht  ist der   Rechtsanwalt   Johannes Schneider  der richtige Ansprechpartner für Sie! Als  Fachanwalt  für  dieses Thema berät er Sie gerne. Ob Sie nun ein  Bauvorhaben  planen und umfassende   Beratung  wünschen oder Ihnen eine   Baugenehmigung  verweigert wird, obwohl diese Ihnen zusteht: Ihr Rechtsanwalt hilft Ihnen bei der Umsetzung Ihrer Wünsche.

Mit der   Spezialisierung  auf das Thema öffentliches Bau- und Bauplanungsrecht kann Ihr Anwalt Ihnen professionellen   Rechtsbeistand  bieten.

Allgemeine Informationen zum Bau- und Bauplanungsrecht

Das öffentliche Baurecht gliedert sich in das   Bauplanungsrecht  und das   Bauordnungsrecht. Das Bauplanungsrecht ist im   Baugesetzbuch  zu finden. Es regelt Fragen zur rechtlichen Qualität des Bodens und seine   Nutzbarkeit, d. h. die städtebauliche Entwicklung im Allgemeinen.

Das   Bauordnungsrecht   befindet sich in der jeweiligen   Bauordnung des Landes. In Bonn also in der BauO NRW. Diese regelt im Gegensatz zum Bauplanungsrecht nicht die flächenbezogene  Voraussetzungen, sondern dessen baulich-technischen Voraussetzungen im Einzelnen. Daneben enthält die Bauordnung u.a. auch Regelungen zur  Nutzungsänderung ,  Nutzungsuntersagung  und  Beseitigung von baulichen Anlagen.

Bevor es losgeht: Prüfen Sie Ihr Bauvorhaben und sehen Sie den Bebauungsplan ein

Bei einem großen Projekt, wie etwa einem Bauvorhaben, müssen Sie zunächst klein anfangen: Sie müssen herausfinden, ob Ihr Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig ist. Dazu ist ein Bebauungsplan hilfreich. Gibt es diesen nicht, sind verschiedene andere Faktoren zu beachten. Wir kennen uns mit allen Regelungen um das Bauplanungsrecht aus und helfen Ihnen, Ihr Bauvorhaben umzusetzen.

Kontaktieren Sie Ihren Rechtsanwalt für eine umfassende Beratung und Betreuung. Ihr Vorhaben wird auf Zulässigkeit geprüft und Sie erhalten so Ihre Baugenehmigung. Sollte Ihnen diese verweigert werden, obwohl Sie im Recht sind, können Sie auf Erlass einer Baugenehmigung vor dem Verwaltungsgericht klagen. Ihr Rechtsanwalt steht Ihnen dabei zur Seite.

Das Bauplanungsrecht: Das sind die wichtigsten Bereiche, in denen Ihr Rechtsanwalt Ihnen beisteht

Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über die einzelnen Bereiche des öffentlichen Baurechts und Bauplanungsrechts. Ihr Rechtsanwalt  Johannes Schneider steht Ihnen in diesen Bereichen als Fachanwalt zur Verfügung:

  • Bauleitpläne und ergänzende Planinstrumente (z. B. Bebauungspläne, Flächennutzungspläne)
    • Bebauungsplan
    • Flächennutzungsplan
    • Normenkontrollverfahren
    • Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans
  • Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben
    • Baugenehmigung
    • Vorhaben im Bereich eines Bebauungsplans
    • Vorhaben im unbeplanten Innenbereich
    • Vorhaben im Außenbereich
  • Bauordnungsrecht
    • Erschließung von Grundstücken
    • Abstandsflächen
    • Anforderungen an die Baugestaltung
    • Garagen und Stellplätze
    • Baugenehmigung und Nebenbestimmungen
    • Bauvorbescheid
    • Baulasten
    • Baueinstellungsverfügung
    • Abbruchsverfügung und Bestandsschutz
    • Nutzungsuntersagung
  • Baunachbarrecht
    • Nachbarschützende Vorschriften des Baurechts
    • Abstandsflächen
    • Grenzüberbau
    • Lärmschutz bei nachbarlichen Bauvorhaben
    • Rücksichtnahmegebot
    • Gebietserhaltungsanspruch
    • Rechtsschutz bei baurechtswidrigen Zuständen auf Nachbargrundstück

Suchen Sie sich professionellen Rechtsbeistand zu allen Fragen des öffentlichen Baurechts. Der Rechtsanwalt  Johannes Schneider ist für Sie da. Auch bei Fragen zum Mietrecht, dem Wohnungseigentumsrecht, Familienrecht, Immobilienrecht und in vielen weiteren Bereichen sind wir Ihre Spezialisten in Bonn.

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