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Anwalt für Wohnungseigentumsrecht in BonnRechtsanwalt Christian Schneider ist Spezialist für das Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Möchten Sie Wohnungseigentum erwerben? Haben Sie Probleme mit Ihrem Wohnungseigentum? Oder gibt es Uneinigkeit mit der Wohnungseigentumsgemeinschaft zu bestimmten Themen? Dann ist Christian Schneider der Fachanwalt, der Ihnen mit großer Fachkompetenz und Professionalität zur Seite steht.

Das Wohnungseigentumsrecht findet man im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und es regelt das Eigentum an einzelnen Wohnungen oder Gebäuden, das Gemeinschaftseigentum sowie das Eigentum an nicht zu Wohnzwecken genutzten Räumen oder Flächen.

Informieren Sie sich über Ihre Rechte: Ihr Rechtsanwalt steht Ihnen zur Seite

Hat der Wohnungseigentümer das Wohnungseigentum wirksam erworben, hat er gemäß § 13 Abs. 1 WEG das Recht, mit seinem Sondereigentum nach Belieben zu verfahren, soweit nicht Rechte Dritter entgegenstehen. Er kann also frei entscheiden, ob er das Wohnungseigentum selbst bewohnt, es vermietet, verpachtet oder in sonstiger Weise nutzt. Die Wohnungseigentümer können den Gebrauch des Sondereigentums und des gemeinschaftlichen Eigentums vertraglich regeln.

Daher ist bei der Begründung von Wohnungseigentum darauf zu achten, dass der neue Wohnungseigentümer seine Rechte nicht zu sehr einschränken lässt. Ihr Rechtsanwalt in Bonn sorgt dafür, dass Sie beim Erwerb von Wohnungseigentum um Ihre Rechte wissen und diese vertraglich festgehalten werden.

Immer auf der sicheren Seite mit Rechtsbeistand vom Fachanwalt

Mit einem Wohnungseigentum kommen jedoch nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten auf Sie zu. Zum Beispiel trägt gemäß § 16 Abs. 2 WEG grundsätzlich jeder Wohnungseigentümer die Kosten und Lasten nach dem Verhältnis seines Eigentumsanteils. Hier können jedoch gemäß § 10 Abs. 2 S.2 WEG abweichende Regelungen getroffen werden.

Ihr Rechtsanwalt kennt sich mit Ihren Rechten und Pflichten aus und steht Ihnen bei Fragen und Problemen im Wohnungseigentumsrecht zur Seite. Nutzen Sie den freundlichen und kompetenten Rechtsbeistand von Fachanwalt Christian Schneider.

Bereiche des WEG: In diesen Belangen hilft Ihr Anwalt aus Bonn Ihnen gerne weiter

Als Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht verfügt Christian Schneider über die notwendige Kompetenz und Erfahrung. Verschaffen Sie sich einen Überblick über wichtige Bereiche des Wohnungseigentumsgesetzes, in denen der Rechtsanwalt Sie betreut:

  • Bildung von Wohnungs- und Teileigentum
    • Teilungserklärung
    • Teilungsvertrag
    • Sondereigentum
    • Aufteilungsplan und Abgeschlossenheits­bescheinigung
  • Sonder- und Gemeinschaftseigentum
  • Verwalter und Verwaltungsbeirat
    • Bestellung des (Haus-)Verwalters
    • Pflichten und Befugnisse des Verwalters
  • Eigentümerversammlung
    • Stimmrecht
    • Anspruch auf Protokollberichtigung
    • Beschlussmängel
    • Nichtigkeit von Beschlüssen
    • Beschlussanfechtung
  • Wohngeld
    • bauliche Änderungen
    • zweckwidrige Nutzung des Wohneigentums
    • Entziehung des Wohneigentums

Unterstützung im Wohnungseigentumsrecht und mehr: Rechtsanwälte Schneider in Bonn

Nicht nur für das Wohnungseigentumsrecht, auch für viele andere Bereiche sind wir Fachanwälte mit viel Erfahrung und Leidenschaft zum Beruf. Haben Sie zum Beispiel Fragen zum Mietrecht? In der immer komplizierter werdenden Welt der Gesetze haben sich die Anwälte Schneider auf ausgewählte Rechtsgebiete spezialisiert, um Ihnen hier mit viel Expertise weiterhelfen zu können.

Dazu gehören neben dem Wohnungseigentumsrecht und dem Mietrecht auch das Immobilienrecht, Familienrecht und Sozialrecht sowie Verwaltungsrecht und Um­weltrecht.

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