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Verwaltungsrecht / öffentliches Recht Ihre Anwaltskanzlei in Bonn

Das Verwaltungsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Bürger und Behörden, Ämtern und sonstigen öffentlichen Stellen.

Dabei erstreckt sich das Handeln der Verwaltung auf die unterschiedlichsten Lebensbereiche und tritt in den unterschiedlichsten Formen und Facetten auf. So kann die Behörde im Wege von Genehmigungen und Erlaubniserteilungen (z.B. Baugenehmigungen, Gaststättengenehmigungen, Subventionen etc.) auf das Leben und die Entscheidungen des einzelnen Bürgers Einfluss nehmen ebenso wie durch ordnungsrechtliche Eingriffsverwaltungshandlungen (z.B. Abschleppen eines Kfz, Gewerbeuntersagung, Bauabrissverfügungen etc.).

Der Bürger muss solche Entscheidungen und Handlungen der Behörden jedoch nicht schutzlos hinnehmen. Ihm stehen eine Vielzahl von Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die einzelnen Handlungsformen der Behörden zur Verfügung. Welche Möglichkeiten dem Bürger zur Verfügung stehen, hängt dabei entscheidend davon ab, wie die Behörde gehandelt hat und in welchem Bereich sie handelt. Wegen der zahlreichen Handlungsalternativen einer Behörde muss stets im Einzelfall festgestellt werden, wer der richtige "Ansprechpartner" innerhalb der handelnden Behörde ist und welche gesetzlichen Grundlagen in dem jeweiligen Fall angewendet werden müssen. Auch sind oftmals verfahrensrechtliche und prozessuale Fragen zu beachten, insbesondere mögliche Fristen für Rechtsbehelfe wie Widerspruch und Klage.

Oftmals ist darüber hinaus große Eile geboten, um gegen behördliche Entscheidungen vorzugehen oder Handlungen einer Behörde zu erzwingen. Dann muss im Einzelfall geprüft werden, ob ein Eilrechtsschutzverfahren eingeleitet werden muss.

Da gerade bei umfangreicheren und komplizierteren Sachverhalten die Behörde vor Erlass einer Entscheidung dem Bürger oftmals die Möglichkeit der Anhörung und Beteiligung einräumt, sollte dieses Verfahrensstadium genutzt werden, um die Entscheidung der Behörde zu Gunsten des Bürgers zu beeinflussen. Hierzu empfiehlt es sich bereits in diesem Verfahrensstadium anwaltlichen Rat einzuholen, da hierdurch unter Umständen oft zeit- und kostenaufwändige verwaltungsgerichtliche Verfahren vermieden werden können.

Oftmals empfehlen sich einvernehmliche Lösungen mit der Behörde. Durch seine Erfahrung als Mediator kann Rechtsanwalt Johannes Schneider bei der Findung von zukunftsorientierten und tragfähigen Lösungen mit der Verwaltung im besonderen Maße mitwirken.

Um festzustellen, in welchem Verfahrensstadium sich eine Angelegenheit befindet (eventuelle Widerspruchs- und Klagefristen!) ist es ratsam, dass Sie alle bisher geführte Korrespondenz (alle Schriftstücke) mit der Behörde oder sonstigen Dritten zu einem ersten Beratungsgespräch mitbringen. Nur so ist es möglich eine erste fundierte Einschätzung abgegeben zu können und das für Sie optimale weitere Vorgehen in Ihrer Angelegenheit mit Ihnen gemeinsam zu koordinieren.

Ihr Ansprechpartner für alle Fragen im Verwaltungsrecht ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Johannes Schneider. Wir beraten und vertreten Sie nicht nur in Bonn, sondern bundesweit.

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